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Arbeit · Vermittlung · Integration · Soziales

Arbeit
I want work and i want it now
Vermittlung
Sei ein Teil des Geschehens
Integration
Hand in Hand ihre Zukunft gestalten
Soziales
Zukunft, Vision, Ideen, Erfolg

Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein

(Förderprogramm für Existenzgründungsberatungen)

 

Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (§45 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 SGB III)

Wir beraten sie gerne auf dem Weg zum eigenen Unternehmen mit dem Vermittlungsgutschein (AVGS) des JobCenters oder der Arbeitsagentur.

 

Wir begleiten Sie in die Selbständigkeit!

Wir sind für Sie da und gehen an jede Geschäftsidee offen und positiv heran um mit Ihnen gemeinsam zunächst ein Geschäftsmodell zu entwickeln und daraus ein Business Plan zu entwickeln, von der Idee über das Konzept zum Erfolg. Dabei gilt es, gemeinsam die Unternehmensidee zu analysieren, die geeignete Gesellschaftsform heraus zu finden, Marktchancen und -risiken abzuwägen, nach Finanzierungsmöglichkeiten zu suchen und vor dem Markteintritt möglichst viele Stolpersteine aus dem Weg zu räumen.

 

Zielgruppe

Arbeitslose Jugendliche, Erwachsene von der Arbeitslosigkeit bedrohte die einen Bezug und Interesse an der Aufnahme einer Selbstständigkeit haben.Die jungen Existenzgründer müssen zudem grundsätzlich eine Integration in den Arbeitsmarkt anstreben. Nur wenn dies wegen in der Person liegender Gründe nicht möglich ist, kann eine Zuweisung zur Förderung einer Aufnahme in die Selbstständigkeit erfolgen. Eine weitere Zielgruppe sind aktive junge Menschen welche Ihre Zukunft in die Eigene Hand nehmen und eine selbständige Tätigkeit anstreben.

 

Das Ziel des AVGS für Existenzgründer

Das Ziel ist es, gemeinsam mit Ihnen Ihre Unternehmensgründung Schritt für Schritt optimal zu planen und vorzubereiten, damit Sie für alle anstehenden Aufgaben, während Ihrer Existenzgründung und danach, bestens gerüstet sind.

 

Bewilligung

Bevor wir beginnen können, benötigen Sie die Zustimmung (Bewilligung) der Agentur für Arbeit. Die Agentur für Arbeit stellt den Vermittlungsgutschein aus, der beim Bildungsträger einzulösen ist.

 

Folgende Angaben werden von der Agentur für Arbeit zusammengefasst benötigt:

Maßnahmenträger / Ort AVIS Beschäftigungs-, Qualifizierungs-, und Forschungs- GmbH Am Potsdamer Platz 10 – 10785 Berlin
Maßnahmeziel / Maßnahmeinhalt Heranführung an eine selbständige Tätigkeit / Coaching zur Unterstützung der Aufnahme der Selbständigkeit
Maßnahme-Dauer Die maximale Maßnahmedauer beträgt 4 Wochen (bei Vollzeit) und 10 Wochen bei Teilzeit. Die Inhalte werden innerhalb des Maßnahmezeitraums an mindestens zwei Tagen in der Woche erbracht.
Zeitlicher Umfang

40 Unterrichtseinheiten die Kosten können von der Agentur für Arbeit übernommen

– persönliche und fachliche Kompetenz
– Kaufmännische Grundkenntnisse
– Fördermittelrecherche und Finanzierung
– Marketing
– Personalwesen
– Büroorganisation – Zeitmanagement

 

Schwerpunkte der Beratung zur Existenzgründung

Alle wesentlichen Kenntnisse und Fertigkeiten werden in abgestimmtenThemenmodulen für einen erfolgreichen Start in die Selbständigkeit vermittelt:

 

  • Gründungsformalitäten / Pflichten,
  • Rechtsform und Organisation
  • Vertrags- und Arbeitsrecht,
  • Banken und Finanzierung;
  • Förderprogramme,
  • Markteintrittsstrategien,
  • Marketing,
  • Werbung,
  • Kundenakquise,
  • Vertrieb,
  • Kostenrechnung / Buchhaltung,
  • Steuern und Versicherungen,
  • Soziale Absicherung,
  • Grundlagen der Preiskalkulation / Auswahl geeigneter Preisstrategien,
  • Erarbeitung eines tragfähigen Businessplans,
  • Vermittlung von Kenntnissen zur Präsentation des Vorhabens,
  • Überblick über verfügbare Software-Tools und sonstiger Informationsquellen für Existenzgründer im Internet
  • sowie praktische Übungen

Beratungstermin

Das hört sich gut an? Dann zögern Sie nicht, melden Sie sich telefonisch unter 030/80932568. damit wir einen Beratungstermin mit Ihnen abstimmen können.

Kostenfreie Erstberatung

Sie haben Fragen? Vereinbaren Sie einfach einen Termin für eine kostenfreie Erstberatung und profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung.

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News

CORONA HILFE PHASE 2

Überbrückungshilfe – Phase 2

Die Phase 2 der Überbrückungshilfe startet Mitte Oktober 2020 und umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Nach dem 9. Oktober 2020 können keine Anträge mehr für die Phase 1 gestellt werden. Die Überbrückungshilfe in Phase 2 wird verlängert, ausgeweitet und vereinfacht. Nach den erweiterten Zugangsbedingungen können nun auch Unternehmen einen Antrag stellen, die einen weniger massiven Einbruch erlitten haben.

Statement der Bundesregierung zur "Reform der Leiharbeit"

04. Oktober 2016

Die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN hatten im September 2016 von der Bundesregierung genauere Information zu der von ihr geplanten Reform der Leiharbeit (Bundestags-Drucksache 18/9232) erfragt. Zu der geplanten Equal Pay - Regelung nimmt die Bundesregierung wie folgt Stellung, veröffentlicht am 04. Oktober 2016 (auszugsweise Wiedergabe):

...Die derzeitige Rechtslage ermöglicht den Tarifvertragsparteien abweichende Regelungen zu „Equal Pay“ zu vereinbaren. Der Gesetzentwurf schreibt die Geltung von „Equal Pay“ nach neun Monaten vor, wie es im Koalitionsvertrag vereinbart ist. Damit Leiharbeitskräfte mit kürzeren Einsatzdauern weiterhin von den in aktuell elf Branchenzuschlagstarifen vereinbarten Lohnzuschlägen profitieren können, ermöglicht der Gesetzentwurf, dass diese von den Tarifvertragsparteien erhalten und ausgebaut werden können...

...mehr: www.akademie-der-zeitarbeit.de

Heutige Bundestagsdebatte zur Neuregelung der Zeitarbeit

22. September 2016

In der heutigen Debatte zur ersten Lesung des Gesetzentwurfs zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) haben Regierungskoalition und Opposition ihre jeweiligen Positionen dargestellt. Union und SPD betonten, zukünftig würden die ZeitarbeitnehmerInnen besser geschützt und die Zeitarbeit wieder auf ihre „Kernfunktionen“ zurückgeführt. Grüne und Linke warfen ihnen hingegen „Etikettenschwindel“ vor.

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Tarifverhandlungen für die Zeitarbeitsbranche beginnen am 07. Oktober 2016

20. September 2016

Der DGB informiert auf seiner Homepage über den Beginn der Tarifrunde 2016/2017 in der Zeitarbeit. Die DGB-Mitgliedsgewerkschaften verhandeln als DGB-Tarifgemeinschaft mit den Arbeitgeberverbänden der Branche, dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) und Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ). Die erste Tarifverhandlung ist am 7. Oktober in Hannover.

...mehr: www.akademie-der-zeitarbeit.de

Reform der Arbeitnehmerüberlassung: Gesetzgebungsverfahren / Beratung im Deutschen Bundestag

15. September 2016

Am Donnerstag, 22. September 2016, steht die erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurfs zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes an, siehe Tagesordnungspunkt 4.

Im Vorfeld hat die Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN eine „Kleine Anfrage“ an die Bundesregierung gestellt.

Darin wollen die Grünen unter anderem wissen, wie die Regierung das Prinzip „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ (Equal Pay) definiert. Darüber hinaus fragen sie danach, warum die geplante Höchstüberlassungsdauer an die Verweildauer der Zeitarbeitnehmer in den Kundenunternehmen gebunden ist und demzufolge arbeitnehmerbezogen definiert wird.

BT-Drs. 18/9559

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