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Arbeit · Vermittlung · Integration · Soziales

Arbeit
I want work and i want it now
Vermittlung
Sei ein Teil des Geschehens
Integration
Hand in Hand ihre Zukunft gestalten
Soziales
Zukunft, Vision, Ideen, Erfolg

Aktuelle Stellenausschreibungen

Im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung suchen wir für eine Kita eine(n) Sozialassistenten/Sozialassistentin

Unsere Anforderungen:

  • eine qualifizierte Ausbildung zur/zum Sozialassistent/in oder ein vergleichbarer Abschluss
  • Engagement und Freude im Umgang mit Kindern
  • respektvoller und vertrauensvoller Umgang mit den Eltern

Deine Aufgaben:

  • Unterstützung der Kollegen in allen anfallenden Bereichen
  • Betreuung, Versorgung und Förderung der Kinder
  • Erarbeitung und Durchführung pädagogischer Konzepte

Arbeitsort: Berlin

Entlohnung: nach IGZ-Tarif

Zur Unterstützung der examinierten Pflegekräfte suchen wir für einen unserer renommierten Kunden im Raum Berlin schnellstmöglich engagierte und motivierte Mitarbeiter, die als Krankenpflegehelfer/in tätig werden möchten.

Stellenbeschreibung:
Krankenpflegehelfer unterstützen Pflegekräfte bei der Versorgung von Patienten bzw. Bewohner. Hauptsächlich arbeiten Krankenpflegehelfer in Krankenhäusern und Alten- und Pflegeheimen.

Ihre Aufgaben u.a.:

  • Assistieren bei der Behandlungspflege
  • Individuelle Pflege und Betreuung der Patienten und Bewohner
  • Psychosoziale Betreuung
  • Dokumentation der entsprechenden Pflegemaßnahmen

Unsere Anforderungen:

  • Ausbildung als Krankenpflegehelfer/in
  • Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
  • Hohe Belastbarkeit, körperlich fit
  • Verantwortungsbewusstsein und Zuverlässigkeit
  • Freundliches Auftreten mit Spaß an der Arbeit und Umgang mit Menschen

Sollte Ihnen eine Qualifikation fehlen, sprechen Sie uns an; gerne helfen wir Ihnen weiter.

Arbeitsort: Berlin

Entlohnung: nach AG-Tarif

Sind Sie interessiert? Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.

Für die stationäre und ambulante Pflege suchen wir für einen unserer renommierten Kunden im Raum Berlin engagierte Mitarbeiter aus der Alten- und Krankenpflege, die als Pflegehelfer tätig werden möchten.

Stellenbeschreibung:
Pflegehelfer pflegen, versorgen und helfen Menschen, die krank sind oder den Alltag nicht mehr allein bewältigen können. Hauptsächlich arbeiten Pflegehelfer in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie für ambulante Pflegedienste. Darüber hinaus sind sie in Privathaushalten tätig.

Ihre Aufgaben u.a.:

  • Grund- & Behandlungspflege & Dokumentation
  • Hilfestellung bei der Nahrungsaufnahme
  • Psychosoziale Betreuung

Unsere Anforderungen:

  • Einjährige Ausbildung oder einen 200-Stunden-Basiskurs
  • Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
  • Hohe Belastbarkeit, körperlich fit
  • Teamfähig, zuverlässig, serviceorientiert
  • Liebe zum Beruf und Spaß an der Arbeit mit Menschen

Sollte Ihnen eine Qualifikation fehlen, sprechen Sie uns an; gern helfen wir Ihnen weiter.

Arbeitsort: Berlin

Entlohnung: nach AG-Tarif

Sind Sie interessiert? Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.

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News

CORONA HILFE PHASE 2

Überbrückungshilfe – Phase 2

Die Phase 2 der Überbrückungshilfe startet Mitte Oktober 2020 und umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Nach dem 9. Oktober 2020 können keine Anträge mehr für die Phase 1 gestellt werden. Die Überbrückungshilfe in Phase 2 wird verlängert, ausgeweitet und vereinfacht. Nach den erweiterten Zugangsbedingungen können nun auch Unternehmen einen Antrag stellen, die einen weniger massiven Einbruch erlitten haben.

Statement der Bundesregierung zur "Reform der Leiharbeit"

04. Oktober 2016

Die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN hatten im September 2016 von der Bundesregierung genauere Information zu der von ihr geplanten Reform der Leiharbeit (Bundestags-Drucksache 18/9232) erfragt. Zu der geplanten Equal Pay - Regelung nimmt die Bundesregierung wie folgt Stellung, veröffentlicht am 04. Oktober 2016 (auszugsweise Wiedergabe):

...Die derzeitige Rechtslage ermöglicht den Tarifvertragsparteien abweichende Regelungen zu „Equal Pay“ zu vereinbaren. Der Gesetzentwurf schreibt die Geltung von „Equal Pay“ nach neun Monaten vor, wie es im Koalitionsvertrag vereinbart ist. Damit Leiharbeitskräfte mit kürzeren Einsatzdauern weiterhin von den in aktuell elf Branchenzuschlagstarifen vereinbarten Lohnzuschlägen profitieren können, ermöglicht der Gesetzentwurf, dass diese von den Tarifvertragsparteien erhalten und ausgebaut werden können...

...mehr: www.akademie-der-zeitarbeit.de

Heutige Bundestagsdebatte zur Neuregelung der Zeitarbeit

22. September 2016

In der heutigen Debatte zur ersten Lesung des Gesetzentwurfs zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) haben Regierungskoalition und Opposition ihre jeweiligen Positionen dargestellt. Union und SPD betonten, zukünftig würden die ZeitarbeitnehmerInnen besser geschützt und die Zeitarbeit wieder auf ihre „Kernfunktionen“ zurückgeführt. Grüne und Linke warfen ihnen hingegen „Etikettenschwindel“ vor.

...mehr: www.akademie-der-zeitarbeit.de

Tarifverhandlungen für die Zeitarbeitsbranche beginnen am 07. Oktober 2016

20. September 2016

Der DGB informiert auf seiner Homepage über den Beginn der Tarifrunde 2016/2017 in der Zeitarbeit. Die DGB-Mitgliedsgewerkschaften verhandeln als DGB-Tarifgemeinschaft mit den Arbeitgeberverbänden der Branche, dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) und Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ). Die erste Tarifverhandlung ist am 7. Oktober in Hannover.

...mehr: www.akademie-der-zeitarbeit.de

Reform der Arbeitnehmerüberlassung: Gesetzgebungsverfahren / Beratung im Deutschen Bundestag

15. September 2016

Am Donnerstag, 22. September 2016, steht die erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurfs zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes an, siehe Tagesordnungspunkt 4.

Im Vorfeld hat die Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN eine „Kleine Anfrage“ an die Bundesregierung gestellt.

Darin wollen die Grünen unter anderem wissen, wie die Regierung das Prinzip „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ (Equal Pay) definiert. Darüber hinaus fragen sie danach, warum die geplante Höchstüberlassungsdauer an die Verweildauer der Zeitarbeitnehmer in den Kundenunternehmen gebunden ist und demzufolge arbeitnehmerbezogen definiert wird.

BT-Drs. 18/9559

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