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Arbeit · Vermittlung · Integration · Soziales

Arbeit
I want work and i want it now
Vermittlung
Sei ein Teil des Geschehens
Integration
Hand in Hand ihre Zukunft gestalten
Soziales
Zukunft, Vision, Ideen, Erfolg

Die AVIS GmbH ist ein arbeitsmarktpolitischer Dienstleister. Der Zweck des Unternehmens wird realisiert durch die Entwicklung und Umsetzung von Beschäftigungs- und Qualifizierungsprojekten im Rahmen der Arbeitsförderungs-, Bildungs- und Sozialpolitik. Die angebotenen Maßnahmen sind darauf spezialisiert, die einzigartigen, sozialen und berufsbildenden Kompetenzen unserer erwerbslosen Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu unterstützen und zu bilden, um so ihre beruflichen Chancen und Fähigkeiten zu verstärken. Das Ziel der AVIS ist deren erfolgreiche Qualifizierung und Integration in den Arbeitsmarkt. Die Ideen des Gender Mainstreamings fließen in die Arbeit der AVIS mit ein.

Philosophie

Die AVIS GmbH sieht sich einem Menschenbild verpflichtet, bei dem die Würde des Einzelnen, seine Selbstbestimmung und soziale Verantwortung, die persönlichen Fähigkeiten und das Entwicklungspotential des Menschen im Fokus stehen. Die AVIS legt großen Wert auf Chancengleichheit, Toleranz und einen ehrlichen Umgang miteinander. Das Ziel der AVIS ist es unter anderem, Menschen, deren Teilnahme am gesellschaftlichen Leben auf Grund einer Behinderung oder anderer Benachteiligungen eingeschränkt ist, durch geeignete Maßnahmen die berufliche und soziale Integration zu ermöglichen. Die AVIS leistet durch die Wahl geeigneter Maßnahmen und Projekte einen Beitrag bei der Gestaltung der sozialen und beruflichen Verwirklichung. Im Fokus der AVIS GmbH steht die Würde eines jeden Individuums, dessen Selbstbestimmung, die persönlichen Fähigkeiten und sein Entwicklungspotential. Die von AVIS erstellten Konzepte setzen auf die Mobilisierung von Selbsthilfepotentialen und die Stärkung von Eigenaktivitäten. Hierbei verbindet die AVIS GmbH professionelle und kompetente Arbeit mit einem hohen Maß an sozialem Engagement und Verantwortung. Es ist ein Grundrecht, sich von Anfang an bis ins hohe Alter innerhalb und außerhalb von Bildungseinrichtungen zu lernen und kontinuierlich weiterzubilden. Unter der Begrifflichkeit des Lernens sieht die AVIS einen lebenslangen Prozess, der die Chancen von Menschen zur gleichberechtigten Teilnahme am gesellschaftlichen Leben verbessern soll.

Allgemeine Unternehmensziele

Ein elementares Ziel unserer Arbeit ist es, die Bereitschaft der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zum lebenslangen Lernen und zur beruflichen Weiterentwicklung zur fördern. Dies wird unter Einbeziehung zielgruppenorientierter Angebote in einer individuellen und persönlichen Lernatmosphäre unter Einbindung aktueller didaktischer Entwicklungen und moderner Medien erreicht. Das Hauptziel der AVIS GmbH ist die Zufriedenheit der Kunden. Die individuellen Wünsche der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, sowie die Anforderungen der Auftraggeberinnen und Auftraggeber erfüllt das Team der AVIS GmbH durch die Entwicklung und Durchführung pädagogisch sinnvoller und bedarfsgerechter Bildungs- und Qualifizierungsangebote.

Fähigkeiten

Die qualifizierten und engagierten Mitarbeiter sind das wertvollste Kapital der AVIS GmbH. Sie zeichnen sich aus durch ein hohes Maß an Lebenserfahrung sowie große Fach- und Sozialkompetenzen. Der teilnehmerorientierte Ansatz wird durch kompetente und kundenfreundliche Arbeit in die Realität umgesetzt.

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News

CORONA HILFE PHASE 2

Überbrückungshilfe – Phase 2

Die Phase 2 der Überbrückungshilfe startet Mitte Oktober 2020 und umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Nach dem 9. Oktober 2020 können keine Anträge mehr für die Phase 1 gestellt werden. Die Überbrückungshilfe in Phase 2 wird verlängert, ausgeweitet und vereinfacht. Nach den erweiterten Zugangsbedingungen können nun auch Unternehmen einen Antrag stellen, die einen weniger massiven Einbruch erlitten haben.

Statement der Bundesregierung zur "Reform der Leiharbeit"

04. Oktober 2016

Die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN hatten im September 2016 von der Bundesregierung genauere Information zu der von ihr geplanten Reform der Leiharbeit (Bundestags-Drucksache 18/9232) erfragt. Zu der geplanten Equal Pay - Regelung nimmt die Bundesregierung wie folgt Stellung, veröffentlicht am 04. Oktober 2016 (auszugsweise Wiedergabe):

...Die derzeitige Rechtslage ermöglicht den Tarifvertragsparteien abweichende Regelungen zu „Equal Pay“ zu vereinbaren. Der Gesetzentwurf schreibt die Geltung von „Equal Pay“ nach neun Monaten vor, wie es im Koalitionsvertrag vereinbart ist. Damit Leiharbeitskräfte mit kürzeren Einsatzdauern weiterhin von den in aktuell elf Branchenzuschlagstarifen vereinbarten Lohnzuschlägen profitieren können, ermöglicht der Gesetzentwurf, dass diese von den Tarifvertragsparteien erhalten und ausgebaut werden können...

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Heutige Bundestagsdebatte zur Neuregelung der Zeitarbeit

22. September 2016

In der heutigen Debatte zur ersten Lesung des Gesetzentwurfs zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) haben Regierungskoalition und Opposition ihre jeweiligen Positionen dargestellt. Union und SPD betonten, zukünftig würden die ZeitarbeitnehmerInnen besser geschützt und die Zeitarbeit wieder auf ihre „Kernfunktionen“ zurückgeführt. Grüne und Linke warfen ihnen hingegen „Etikettenschwindel“ vor.

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Tarifverhandlungen für die Zeitarbeitsbranche beginnen am 07. Oktober 2016

20. September 2016

Der DGB informiert auf seiner Homepage über den Beginn der Tarifrunde 2016/2017 in der Zeitarbeit. Die DGB-Mitgliedsgewerkschaften verhandeln als DGB-Tarifgemeinschaft mit den Arbeitgeberverbänden der Branche, dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) und Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ). Die erste Tarifverhandlung ist am 7. Oktober in Hannover.

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Reform der Arbeitnehmerüberlassung: Gesetzgebungsverfahren / Beratung im Deutschen Bundestag

15. September 2016

Am Donnerstag, 22. September 2016, steht die erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurfs zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes an, siehe Tagesordnungspunkt 4.

Im Vorfeld hat die Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN eine „Kleine Anfrage“ an die Bundesregierung gestellt.

Darin wollen die Grünen unter anderem wissen, wie die Regierung das Prinzip „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ (Equal Pay) definiert. Darüber hinaus fragen sie danach, warum die geplante Höchstüberlassungsdauer an die Verweildauer der Zeitarbeitnehmer in den Kundenunternehmen gebunden ist und demzufolge arbeitnehmerbezogen definiert wird.

BT-Drs. 18/9559

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